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Energieberatung: Was sie kostet, was der Bund zahlt, was ins Angebot gehört

Honorar, Zuschuss, Angebot: was eine Energieberatung kostet, was davon gefördert wird und was vor der Unterschrift geklärt sein muss.

Die Befunde

  1. Zuschuss zur Energieberatung: Was bis 31.12.2026 gilt – und was danach offen ist

    Antrag vor dem Vertrag, Auszahlung nach der Zahlung, Ende der Richtlinie am 31.12.2026: der Förderweg Schritt für Schritt geprüft.

    Förderung 6 Min.
  2. Was kostet eine Energieberatung? Kein Festpreis – aber ein klarer Förderdeckel

    Kein Listenpreis, aber eine feste Förderformel: wie weit der Zuschuss reicht und ab welchem Honorar jeder weitere Euro bei Ihnen bleibt.

    Kosten 6 Min.
  3. Angebot für die Energieberatung prüfen: Was drinstehen muss und was extra kostet

    Pflichtumfang, Zusatzleistungen, eigene Förderwege: woran Sie ein vollständiges und prüfbares Angebot für die Energieberatung erkennen.

    Angebot 6 Min.

Worum es hier geht

Eine Energieberatung hat keinen Listenpreis: Das Honorar kalkuliert jeder Berater selbst, nach Haus und Leistungsumfang. Belegt ist dagegen, was der Bund dazugibt: die Hälfte des förderfähigen Honorars, maximal 650 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und maximal 850 € ab drei Wohneinheiten.

Diese Seite arbeitet wie ein Prüfbericht. Zuerst steht der Befund, dann folgen die Belege mit Quelle und Stand, zuletzt die Folgen für Ihre Rechnung. Wo es keine verlässliche Zahl gibt, sagen wir das, statt eine zu schätzen.

Ein Datum gehört nach vorn: Die Förderrichtlinie endet zum 31.12.2026. Wie es danach weitergeht, ist bislang nicht bekannt – wir rechnen deshalb nur mit dem, was heute gilt.

Das finden Sie hier

Zehn Prüfpunkte für das Angebot

Gehen Sie das Angebot Zeile für Zeile durch. Ein Haken heißt: steht drin und ist klar. Alles andere klären Sie, bevor Sie den Vertrag schließen.

  • Nur mit einem dort eingetragenen Berater ist die Beratung über das BAFA förderfähig.

  • Die Datenaufnahme im Haus gehört zum Pflichtumfang der geförderten Beratung.

  • Zum iSFP gehören der Überblick „Mein Sanierungsfahrplan“ und die Umsetzungshilfe mit Hinweisen zu jeder Maßnahme.

  • Aushändigung und Erläuterung sind Teil der geförderten Leistung, kein Extra.

  • Erst mit eindeutiger Preisangabe lassen sich Angebote und Ihr Eigenanteil sauber vergleichen.

  • Technische Projektbeschreibung, Baubegleitung oder Energieausweis sind eigene Leistungen mit eigenen Förderregeln.

  • Gefördert wird die Hälfte des förderfähigen Honorars; die Grenze liegt bei 650 € (Ein- oder Zweifamilienhaus) beziehungsweise 850 € (ab drei Wohneinheiten).

  • Sie selbst oder der Berater mit Ihrer Vollmacht – das Geld geht später an den Antragsteller.

  • Als Vorhabenbeginn zählt der Vertragsabschluss; der Antrag muss davor gestellt sein.

  • Dann endet die aktuelle Förderrichtlinie; eine Nachfolgeregel war bis Anfang Oktober 2026 nicht bekannt.

von 10 erledigt

Haken Sie ab, was erledigt ist. Gespeichert wird nichts.

Alle Punkte abgehakt: Ihr Angebot ist vollständig und der Ablauf steht – erst den Antrag stellen, dann unterschreiben.

Ihr Angebot, Posten für Posten

Der Fachbetrieb klärt mit Ihnen, welche Leistungen die Energieberatung für Ihr Haus umfasst, welche davon gefördert werden und wann der Antrag gestellt sein muss.

Angebot anfragen

Kostenlos und unverbindlich. Es meldet sich der Fachbetrieb, der diese Website betreibt – Name und Anschrift stehen im Impressum.

Häufige Fragen

Was kostet eine Energieberatung?

Einen Festpreis gibt es nicht – das Honorar kalkuliert jeder Berater selbst, je nach Haus und Leistungsumfang. Fest steht der Zuschuss: Er beträgt 50 % des förderfähigen Honorars und ist gedeckelt – auf 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, auf 850 € ab drei Wohneinheiten.

Wird der Zuschuss direkt vom Honorar abgezogen?

Nein. Sie bezahlen die Beratung zunächst in voller Höhe. Das BAFA zahlt den Zuschuss danach an den Antragsteller aus – nicht an den Berater.

Bis wann läuft die Förderung der Energieberatung?

Die Förderrichtlinie endet zum 31.12.2026. Eine Nachfolge- oder Übergangsregel war bis zum Stand dieser Seite am 05.10.2026 nicht bekannt, deshalb sagen wir zu 2027 nichts voraus.

Welche Berater sind förderfähig?

Nur Energieberater, die in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen sind. Ob Ihr Berater dort steht, können Sie vor der Beauftragung selbst nachsehen.

Wer meldet sich, wenn ich anfrage?

Der Fachbetrieb, der diese Seite betreibt. Name und Anschrift stehen im Impressum.

Quellen

  1. BAFA: Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (Ausgabe 30.04.2026)
  2. Bundesanzeiger: Richtlinie Energieberatung für Wohngebäude, BAnz AT 21.06.2023 B1 (Ausgabe 21.06.2023)
  3. Heidelberger Energieberater: EBW-Förderrichtlinie endet 2026 (Ausgabe 21.08.2026)
  4. ADAC: Energieberatung fürs Eigenheim (Ausgabe 24.08.2026)

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